Entscheidend ist die Detailerkennung, nicht die Vergrösserung! Oftmals gilt die verbreitete Meinung: Je mehr, desto besser.
Richtig ist: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Die maximal mögliche Vergrösserung und die fallbezogen optimale Vergrösserung sind grundsätzlich zwei verschiedene Dinge!
Bei unseren Produkten stehen die Ergonomie und optimale Funktion im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit, da wir Arbeitsabstand, Haltung, sowie die Anforderungen der Medizin an Lupenbrillen für chirurgische Anwendungen berücksichtigen.
Der Arbeitsabstand - die Distanz vom Auge des Arztes zum Untersuchungsobjekt - sollte stets möglichst konstant sein. Dieses führt zu einer besseren Arbeitshaltung. Die Muskeln der Augen werden nicht durch eine ständige Akkomodation beansprucht. Das Resultat ist eine ermüdungsfreie Arbeit.
Das Mikroskop hat den großen Vorteil, daß die Stärke der Vergrößerung ohne Probleme entsprechend den Erfordernissen voreingestellt und geändert werden kann. Es stehen andererseits nur begrenzte Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung und das Gesichtsfeld ist beim Mikroskop generell eingeschränkt. Das Mikroskop ist ein "statisches" Instrument. Chirurg, Mikroskop und Patient sind immer räumlich fixiert.
Das Mikroskop erfordert - zusammen mit dem OP-Licht - im Behandlungraum eine Befestigung an der Wand oder an der Decke. Auch mit einem beweglichen Bodenstativ ist der Platzbedarf nicht bedeutungslos. Die Anwendung des gleichen Instrumentes in unterschiedlichen OP's ist eher sehr aufwendig.
Die richtige Vergrößerung...
Für sämtliche Hersteller von optischen Instrumenten gelten die gleichen physikalischen Gesetze:
Je höher der Vergrösserungsfaktor, desto:
kleiner wird das Sehfeld (Abnahme im Quadrat zum Vergrösserungsfaktor) Aesthetische Zahnheilkunde z. B. erfordert einen Ø von 6 - 7 cm, da auch die Nachbarzähne miteinbezogen werden müssen
geringer wird die Tiefenschärfe (Abnahme im Quadrat zum Vergrösserungsfaktor)
geringer wird der freie Arbeitsabstand (Abnahme im Quadrat zum Vergrösserungsfaktor)
geringer wird die Lichtstärke
schwieriger wird die Kontrolle des Umfeldes (visuelle Überwachung des Patienten)
stärker überträgt sich jede Bewegung von Patient und Behandler auf das Sehfeld
CE certified Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 für persönliche Schutzausrüstungen
Das videns™ Logo und der Name videns™ ist eine registrierte Europäische Gemeinschaftsmarke; Nr. 005693461 Europäische Union Gemeinschaftsmarke Die videns™ Lupenbrillen sind bei MedPort gelistet.